Hier finden Sie einen groben Überblick über meine Tätigkeitsschwerpunkte.
Sollten Sie darüber hinaus ein Anliegen haben, melden Sie sich jederzeit und fragen Sie unverbindlich an.
Die Erstberatung ist der erste Schritt eines jeden Mandats. Die Angelegenheit wird gemeinsam besprochen. Ich kläre Sie über Chancen und Risiken auf. Sie treffen die Entscheidung, ob Sie eine Vertretung und umfassende Klärung der Angelegenheit wünschen.
Wenn Sie in einem Strafverfahren als beschuldigte Person verfolgt werden, ist es jederzeit angeraten, einen kompetenten Verteidiger zu beauftragen. Dieser kann Risiken und Konsequenzen aufzeigen, mit guten Argumenten auf eine Einstellung oder Freispruch hinwirken.
Pflichtverteidigung bedeutet notwendige Verteidigung. Das wiederum heißt, dass das Gesetz für bestimmte Fälle vorsieht, dass ein Beschuldigter von einem Verteidiger vertreten werden muss.
Im Wesentlichen sind das Fälle besonders schwerer Straftaten, komplexer rechtlicher Sachverhalte, eingeschränkter Verteidigungsmöglichkeiten, etc.
In Gewaltschutzverfahren geht es oftmals besonders schnell. Die Angelegenheiten haben für die Beteiligten selbst und ihren Anwalt besondere Priorität. Sie setzen eine (behauptete) akute Gefährdungslage voraus, sodass schnelles Tätigwerden sowohl gesetzliche Voraussetzung als auch praktisch angeraten ist.
Sind Sie durch eine Straftat geschädigt worden, können Sie im Rahmen der Nebenklage-vertretung Ihre Rechte als Geschädigte/r in einem Strafverfahren geltend machen lassen. Hierzu gehört auch die Geltendmachung finanzieller Entschädigungen.
Die wahrscheinlich eilbedürftigste Beauftragung eines Verteidigers erfolgt im Fall der Verhaftung. Sollten Sie gerade verhaftet worden sein, wird Ihr Verteidiger zur Haftbefehlsverkündung hinzugerufen und kann bereits dort versuchen, Ihre Freiheit wiederzuerlangen.
In diesem Fall kann die Beauftragung selbstverständlich auch durch Angehörige oder Bekannte erfolgen.
Sollten Sie eine Verhaftung in naher Zukunft befürchten, ist es ratsam, schon jetzt einen Verteidiger zu beauftragen.
In diesem Notfall erreichen Sie mich jederzeit unter: 0176-52958097
Regelmäßig ist auch die Beauftragung eines Anwaltes im Strafvollzug ratsam. Dabei geht es zumeist um die Prüfung von Modalitäten des Strafvollzuges, vor allem aber um die Unterstützung bei einer vorzeitigen Haftentlassung.
An die genannten Schwerpunkt schließen sich oftmals weitere Verfahren an, in denen ebenfalls eine anwaltliche Beratung erforderlich ist. Sie gehören häufig nicht in den Bereich des Kernstrafrechts. Dazu zählt beispielsweise die Geltend-machung von Geldansprüchen. Diese können auch unabhängig vom Ursprungsverfahren durchgesetzt werden.
TEL: 0176 - 529 580 97 FAX: 032 - 2218 54 767 MAIL: kontakt@lehnert-rechtsanwalt.de
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